Rechtsprechung
   BVerwG, 24.08.1956 - I B 81.56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,1328
BVerwG, 24.08.1956 - I B 81.56 (https://dejure.org/1956,1328)
BVerwG, Entscheidung vom 24.08.1956 - I B 81.56 (https://dejure.org/1956,1328)
BVerwG, Entscheidung vom 24. August 1956 - I B 81.56 (https://dejure.org/1956,1328)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1956,1328) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung einer Baulinie - Zulässigkeit der verwaltungsgerichtlichen Anfechtungsklage gegen eine Baulinienfestsetzung - Charakter der Baulinie nach der Bayerischen Bauordnung (BayBO)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 03.05.1956 - I C 89.55

    Alte württembergische Bebauungspläne sind Rechtsnormen

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1956 - I B 81.56
    Der Senat hat den Fluchtlinienplan nach dem preußischen Fluchtliniengesetz und den Ortsbauplan oder den Bebauungsplan nach dem württembergischen Baurecht sowie die in diesem Planfestsetzungsverfahren ergangenen Einwendungsbescheide nicht als anfechtbare Verwaltungsakte angesehen (vgl. Urteile des erkennenden Senats vom 3. Mai 1956 - BVerwG I C 29.54 und I C 89.55 -).
  • BVerwG, 21.01.1954 - I B 49.53

    Zulassung der Revision bei offensichtlicher Richtigkeit im Beschwerdeverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1956 - I B 81.56
    Doch ist die Zulassung der Revision wegen dieser Frage deswegen nicht erforderlich, weil bereits im Beschwerdeverfahren offenbar ist, daß sich die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs im Revisionsverfahren als richtig erweisen würde (Beschluß des erkennenden Senats vom 21. Januar 1954 - BVerwG I B 49.53 -, BVerwGE 1, 67).
  • BVerwG, 08.12.1953 - I C 4.53

    Rechtsschutzbedürfnis als Zulässigkeitsvoraussetzung einer gegen die Festsetzung

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1956 - I B 81.56
    Diese Ansicht betrifft zwar die grundsätzliche, dem revisiblen Recht angehörende Rechtsfrage nach der Auslegung des Begriffs des Verwaltungsakts (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 8. Dezember 1953 - BVerwG I C 4.53 -, BVerwGE 1, 39).
  • BVerwG, 03.05.1956 - I C 29.54
    Auszug aus BVerwG, 24.08.1956 - I B 81.56
    Der Senat hat den Fluchtlinienplan nach dem preußischen Fluchtliniengesetz und den Ortsbauplan oder den Bebauungsplan nach dem württembergischen Baurecht sowie die in diesem Planfestsetzungsverfahren ergangenen Einwendungsbescheide nicht als anfechtbare Verwaltungsakte angesehen (vgl. Urteile des erkennenden Senats vom 3. Mai 1956 - BVerwG I C 29.54 und I C 89.55 -).
  • BVerwG, 06.10.1954 - I B 131.53
    Auszug aus BVerwG, 24.08.1956 - I B 81.56
    Wie der erkennende Senat bereits in seinem Beschluß vom 6. Oktober 1954 - BVerwG I B 131.53 - ausgeführt hat, schafft die Eigentumsgarantie des Art. 14 des Grundgesetzes - GG - keinen neuen Eigentumsbegriff etwa des Inhalts, daß das Eigentum eine nach allen Richtungen hin unbeschränkte Herrschaftsbefugnis gewähre, sondern übernimmt den aus der Rechtsentwicklung überkommenen Eigentumsbegriff, nach dem das Eigentum gewisse Bindungen und Schranken in sich trägt, die zum Inhalt des Eigentums gehören.
  • BVerwG, 29.10.1965 - IV B 10.65

    Begriff der Verfahrensmängel - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

    Das Bundesverwaltungsgericht hat insbesondere in seiner Entscheidung vom 24. August 1956 - BVerwG I B 81.56 - (Buchholz BVerwG 406.18, Bayern § 58 Bauordnung Nr. 1) ausgeführt, daß es in der deutschen Rechtsgeschichte niemals ein unbegrenztes Recht, Grundstücke mit baulichen Anlagen zu besetzen, gegeben habe, dieses Recht vielmehr stets mit Rücksicht auf die Interessen der Allgemeinheit eingeschränkt gewesen sei.
  • BVerwG, 11.05.1966 - IV B 154.65

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verbindlichkeit

    Durch Artikel 14 GG sollte kein von diesem überkommenen Begriff abweichender, die vorbezeichneten Beschränkungen der "Baufreiheit" als unzulässig ausschließender neuer Eigentumsbegriff geprägt werden (Beschluß vom 24. August 1956 - BVerwG I B 81.56 = Buchholz BVerwG 406.18, Bayern § 58 BayBO Nr. 1 - Urteil vom 13. Januar 1955 - BVerwG I C 96.53 = NJW 1955 S. 725 - und Beschluß vom 28. Januar 1955 - BVerwG I B 246.53 = Buchholz a.a.O. 406.48, Preußen § 7 Einheitsbauordnung für Städte Nr. 1 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht